Hausratversicherung
Zum Hausrat gehören alle Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände in der Wohnung, im Keller, im Dachboden oder Garage sowie Wertsachen und Bargeld. Hausrat außerhalb der Wohnung ist im Rahmen der Außenversicherung versichert (z.B. bei Urlaubsreisen oder im PKW).
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
Die Standarddeckung umfasst:
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Beraubung
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
Viele Erweiterungen sind möglich oder bereits in den Bedingungen enthalten, wie zum Beispiel: Elementarschäden (z.B. Überschwemmung, Abwasserkanal-Rückstau, Erdbeben, Schneedruck) Glasbruch, Fahrraddiebstahl, Überspannung durch Blitz, Senkschäden u.a. Ganz wichtig ist der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Das Leistungsangebot der Versicherer ist vielfältig und sehr unterschiedlich. Jeder sollte die für ihn wichtigen und interessanten Einschlüsse prüfen und nach seinem Bedarf abschließen. Die Prämienunterschiede zwischen Basis- und Komfort-Produkten sind so unerheblich, dass man sich immer für die bessere Variante entscheiden sollte.
Erfahrungsgemäß tut es immer weh, wenn man sich sagen lassen muss, dass dieser Schaden in der Basisdeckung nicht versichert sei. Erwarten Sie nicht, dass alles versichert ist. Versicherung muss bezahlbar bleiben.
Wie wird die Versicherungssumme einfach ermittelt, und was kostet die Hausratversicherung?
Die Versicherungssumme soll dem Neuwert entsprechen, das ist der Wieder-beschaffungspreis der zerstörten Sachen am Schadentag. Unterstellt wird für einen normalen Hausrat eine Versicherungssumme von 650 € pro Quadratmeter. Dann wird auch Unterversicherungsverzicht gewährt. So beträgt z.B. die Jahresprämie inkl. Versicherungssteuer für eine 60-qm-Wohnung (entspricht 39.000 € Versicherungssumme) in Ehringshausen oder Wetzlar ca. 73,00 €, für Senioren ab 60 Jahre gar nur ca. 59,00 €. Hierin sind i.d.R. auch Elementar- und Fahrraddiebstahlschäden sowie die oben erwähnten möglichen Einschlüsse und weitere enthalten. Der Wertsachenanteil ist auf 100% (!) der Versicherungssumme begrenzt. Die Zusatzprämie für die Glasversicherung beträgt ca. 34,00 € (ca. 28,00 € für Senioren)
Was wird im Schadenfall geleistet?
Bei zerstörten oder gestohlenen Sachen wird der Neuwert erstattet. Bei beschädigten Sachen erfolgt die Erstattung der notwendigen Reparaturkosten. Entstandene Kosten, wie z.B. Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Hotelkosten, werden separat und über die normale Versicherungssumme hinaus erstattet.
Besondere Schadenfälle im Verhältnis Mieter-Vermieter
Häufig haben wir im Brandschadenfall die Situation, dass die Wohnungen nicht bewohnbar und die Mieter auf Ausweichquartiere angewiesen sind. Wenn man nicht gerade bei Verwandten unterkommen kann, bleibt nur die kostenpflichtige Hotellösung, die nicht zu Lasten des Vermieters geht. Hier hilft die Hausratversicherung mit der Hotelkostenposition. Gleiches gilt für Wasserschäden durch alle häuslichen Frisch- und Abwasserrohre. Auch hier leistet nur die Hausratversicherung, nicht etwa der Vermieter, es sei denn, ihn träfe an der Ursache des Schadens ein Verschulden. Das ist nur selten der Fall. Auch für Glasschäden an der Außenverglasung gilt, dass der Mieter haftet, wenn das Glas durch seine Schuld zerstört wird. Die Glasversicherung deckt zusätzlich alle Schäden an der Mobiliar- und Innenverglasung inkl. Schäden an Kochfeldern.
Privathaftpflicht-Versicherung
Sie ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen. Die Gefahr, im täglichen Leben Schaden anzurichten, ist immer gegeben:
- Ob als Radfahrer oder Fußgänger, ob als Mieter, als Freizeitsportler, als Erziehungsberechtigter oder als Katzenhalter.
- Als Urlauber haben Sie weltweiten Versicherungsschutz.
Voraussetzung ist immer schuldhaftes Handeln. Das zu prüfen, ist Aufgabe der Haftpflicht. Insofern übernimmt sie Ihren Rechtsschutz. Bei berechtigtem Anspruch muss sie zahlen im Rahmen der Bedingungen.
Was ist versichert?
Durch Ihre Schuld können andere in ihrer Gesundheit, in ihrem Eigentum und in ihrem Vermögen geschädigt werden. Sie kennen weder Art noch Höhe des möglichen Anspruchs, der gerade bei Personenschäden extrem hoch ausfallen kann:
- Sie werfen fahrlässig Ihre Zigarette in den Mülleimer, dessen Inhalt sich entzündet und auf Ihren Hausrat und Gebäude des Vermieters übergreift. Ein solcher Schaden kann Sie finanziell ruinieren.
- Sie gehen unachtsam über die Straße, ein PKW weicht aus und verursacht einen Unfall.
- Sie schädigen unachtsam beim Sport einen Mitspieler.
- Sie verletzten Ihre Aufsichtspflicht über Ihre minderjährigen Kinder.
Auch hier gibt es eine Reihe von prämienfreien Einschlüssen, die je nach Bedarf für Sie bedeutsam sind:
- Verlust von Schlüsseln einer Schließanlage.
- Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen
- Gefälligkeitsschäden bei Freunden, Nachbarn, Verwandten
- Schäden durch deliktunfähige Kinder (unter 7 Jahre)
- Und – ganz wichtig für Sie als Mieter: Mietsachschäden
Wer ist versichert?
- Ob allein lebend oder in Familie, versichert sind alle zur Familie des Versicherungsnehmers gehörenden Mitglieder in häuslicher Gemeinschaft.
- Volljährige Kinder sind auch noch mitversichert, sofern diese unverheiratet sind und sich in der ersten Berufs- oder Schulausbildung befinden. Maximal bis zum 25. Lebensjahr (kann abweichen!)
- Schäden durch zahme Haustiere, nicht jedoch Hunde und Pferde.
Was ist ausgeschlossen?
- Vorsatz
- Ansprüche mitversicherter Personen untereinander
- Geldstrafen und Bußgelder
- Schäden durch Gebrauch von Kraftfahrzeugen
- Glasbruchschäden an der gemieteten Wohnung, die durch eine separate Glasversicherung gedeckt sind.
Was kostet die Privathaftpflicht-Versicherung?
Je nach Ihrer persönlichen Situation wählen Sie eine Police als Single, Senior oder für die Familie. 50 Mio. Euro Deckungssumme sollten ausreichend sein. Die Familienvariante kostet jährlich ca. 73,00 Euro (Tarif Klassik/Exklusiv VHV). Senioren und Singles erhalten Rabatte. Eltern/Großeltern in häuslicher Gemeinschaft sind i.d.R. beitragsfrei mitversichert.