Die Mitgliederversammlung des Spar- und Bauvereins Wetzlar-Weilburg eG fand am 22. Juni 2026 um 18:30 Uhr in der Stadthalle Wetzlar statt. Neben Vorstand und Aufsichtsrat waren 85 Mitglieder anwesend; durch vergebene Vollmachten ergaben sich insgesamt 102 stimmberechtigte Anwesende.
Der Bericht des Vorstandsvorsitzenden Herrn Jürgen Bluhm zog Bilanz zum Geschäftsjahr 2025: 11 Wohneinheiten wurden modernisiert, während die Fassaden der Liegenschaften Cheliusstraße 4 und 6 in der Stoppelberger Hohl in Wetzlar saniert sowie die Fenster erneuert und teilweise mit Balkonen ausgestattet wurden. Insgesamt investierte der Spar- und Bauverein im Jahr 2025 rund 1,7 Mio. Euro in Modernisierung und Instandhaltung. Zudem erfolgten der Ankauf von 30 Wohnungen und 14 Garagen in der Elsa-Brandström-Straße 20-28 in Wetzlar. Für die kommenden Jahre ist der Bau weiterer 30 Wohnungen geplant.
Besonders hervorgehoben wurde der strategische Energieeinkauf des Spar- und Bauvereins im Jahr 2025. Durch langfristige Verträge bei einem lokalen Energieversorger werden in den kommenden Jahren die Kosten für Gas sowie für Allgemein- und Anlagenstrom für den Großteil der Liegenschaften um 24 bis 30 Prozent sinken. Dies trägt dazu bei, dass die Betriebskosten für Mieterinnen und Mieter nachhaltig stabil bleiben.
Bei der Beschlussfassung zur Gewinnverwendung entschied die Versammlung, dass der Bilanzgewinn in Höhe von 254.656,25 Euro zur Ausschüttung einer Dividende von vier Prozent verwendet wird. Der Restbetrag fließt in die gesetzliche Rücklage sowie in die Ergebnisrücklage.
Vorstand und Aufsichtsrat wurden entlastet. Die Aufsichtsratsvorsitzende Frau Andrea Simon schied turnusmäßig aus dem Aufsichtsrat aus und hat sich erfolgreich zur Wiederwahl gestellt. Zudem wurden Herr Martin Bähringer und Herr Benjamin Schäfer neu in den Aufsichtsrat gewählt wurden.
Die geplanten Satzungsänderungen wurden den anwesenden Mitgliedern von Vorstandsmitglied Jörg Unützer erläutert. Folgende Satzungsänderungen wurden durch die Mitgliederversammlung beschlossen:
§ 24 Absatz 1: Es erfolgt eine Begrenzung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder auf höchstens 6 Mitglieder, die durch die Mitgliederversammlung festgesetzt werden.
§ 24 Absatz 2: Es wurde ergänzt, dass Aufsichtsratsmitglieder nicht in einem Arbeitsverhältnis zu strukturell abhängigen oder verbundenen Unternehmen stehen dürfen.
§ 24 Absatz 2: Es wurde ergänzt, dass Aufsichtsratsmitglieder nicht Angehörige eines in einem Arbeitsverhältnis zu strukturell abhängigen oder verbundenen Unternehmen stehenden Mitarbeiters sein dürfen.
Eine detaillierte Darstellung der beschlossenen Satzungsänderungen finden Sie im untenstehenden Dokument.
