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Compliance

Externe Compliance Meldestelle

Um ein ethisch einwandfreies und gesetzeskonformes Verhalten unserer Unternehmen sicherzustellen, haben die Gewobau und der Spar- und Bauverein eine externe Compliance-Meldestelle eingerichtet. Diese dient der Aufklärung und Prävention von Verstößen.

Frau Rechtsanwältin Brigitte Kerst, die als externe Compliance-Stelle für die Gewobau und den Spar- und Bauverein tätig ist, wird als interne Compliance-Meldestelle Hinweise auf Verstöße entgegennehmen.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch Auszubildende und Praktikanten, sowie unsere Geschäftspartner (Lieferanten, Handwerker, sonstige Geschäftspartner) haben die Möglichkeit, unserer Compliance-Meldestelle Hinweise auf Verstöße gegen Gesetze zu geben – auch völlig anonym.

Für diese Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit bei oder für die Gewobau Kenntnis von Umständen erhalten, die Verstöße gegen gesetzliche Regelungen darstellen, stellt die Compliance-Meldestelle gleichzeitig die interne Meldestelle der Gewobau und des Spar- und Bauvereins nach § 12 des Hinweisgeberschutzgesetzes dar. In diesen Fällen gibt es auch die Möglichkeit, sich an die zuständigen Meldestellen des Landes Hessen oder des Bundes zu wenden (§§ 19-26 HSchG).

Neben Beschäftigten und Geschäftspartnern können auch dritte Personen Hinweise auf Verstöße gegen gesetzliche Regelungen melden. Neben Verstößen gegen Gesetze kann auch unternehmensbezogenes missbräuchliches Verhalten gemeldet werden. In diesen Fällen findet das Hinweisgeberschutzgesetz keine Anwendung.

Sie können die Meldungen unter Mitteilung Ihres Namens, aber auch völlig anonym abgeben. Wenn Sie ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit angeben, hat das den großen Vorteil, dass Rückfragen möglich sind und eine Bearbeitung der Hinweise effektiver und besser erfolgen kann. Zudem können Sie dann den Eingang Ihrer Meldung bestätigt erhalten und über den weiteren Verlauf Ihrer Meldung informiert werden. Ihre Identität wird streng vertraulich behandelt und ist nur der internen Meldestelle bekannt. Nur wenn Sie ausdrücklich mit der Weitergabe Ihrer Identität an die Gewobau einverstanden sind, wird die interne Meldestelle Ihre Identität an diese weitergeben. Ausnahmen können bei behördlichen Ermittlungen oder in Gerichtsverfahren gelten.

Bitte beachten Sie, dass die externe Compliance-Meldestelle nicht für allgemeine Fragen oder Beschwerden zuständig ist, ebenso nicht für rein privates Fehlverhalten.

Mieter wenden sich wegen Vermietungsangelegenheiten bitte an unseren Kundenservice.

Bitte geben Sie auch nur Meldungen ab, wenn Sie begründet davon ausgehen können, dass die mitgeteilten Tatsachen der Wahrheit entsprechen. Wissentlich wahrheitswidrige Behauptungen oder die Mitteilung unzutreffender Tatsachen sind zu unterlassen, der Hinweisgeber kann sich hierdurch unter Umständen sogar strafbar machen. Haben Sie nur über Dritte von Umständen erfahren und nicht aus eigener Kenntnis, kennzeichnen Sie ihren Hinweis bitte als Vermutung oder Äußerung eines Dritten.

Kontakt

Sie können unsere Compliance-Meldestelle telefonisch, per E-Mail oder postalisch erreichen unter:

Rechtsanwältin Brigitte Kerst als externe Compliance-Stelle der Gewobau
Persönlich/vertraulich
Kanzlei Möller Theobald Junge Zenger PartGmbB
Nibelungenplatz 3, 60318 Frankfurt am Main

E-Mail: compliance-gewobau(at)mtjz.de
Telefon: 069-905599-447

Bei Bedarf ist auch ein persönliches Treffen mit Frau Rechtsanwältin Kerst an neutralem Ort möglich.

Zögern Sie nicht, wichtige Hinweise an unsere Compliance-Meldestelle zu geben!

Sie tragen damit zu einer Aufklärung möglicher Verstöße und zur Vermeidung zukünftiger Verstöße bei und leisten damit einen sehr wichtigen Beitrag zu einem fairen und gesetzestreuen Umgang miteinander.